AGB. Die Regeln für Ihren Auftrag.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der heymo GmbH & Co. KG für Abschleppen, Pannenhilfe und Fahrzeugüberführung.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der heymo GmbH & Co. KG („heymo“, „wir“) und ihren Kunden über Abschleppen, Bergen, Pannenhilfe und die Überführung von Fahrzeugen, unabhängig davon, ob der Vertrag telefonisch, per WhatsApp, per E-Mail, über die Website oder vor Ort geschlossen wird.
- Kunden sind Verbraucher (§ 13 BGB) und Unternehmer (§ 14 BGB). Regelungen, die nur für einen der beiden gelten, sind gekennzeichnet.
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmen. Individuelle Vereinbarungen, zum Beispiel Rahmenkonditionen für Betriebe, haben Vorrang.
§ 2 Leistungen
- Wir erbringen Abschlepp-, Bergungs- und Pannenhilfeleistungen sowie Überführungen auf eigener Achse oder mit Transportfahrzeug. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem bestätigten Angebot.
- Wir dürfen geeignete, sorgfältig ausgewählte Partnerbetriebe und Fahrer als Erfüllungsgehilfen einsetzen. Ihr Vertragspartner bleiben in jedem Fall wir.
- Genannte Ankunftszeiten sind sorgfältige Schätzungen auf Basis der aktuellen Verkehrslage. Sie sind keine Fixtermine, außer wir sagen einen Termin ausdrücklich verbindlich zu. Verzögerungen durch Verkehr, Wetter, behördliche Anordnungen oder höhere Gewalt teilen wir unverzüglich mit.
- Pannenhilfe ist ein Versuch, das Fahrzeug vor Ort fahrbereit zu machen. Einen Erfolg schulden wir nicht; die Leistung wird auch berechnet, wenn eine Reparatur vor Ort nicht möglich ist.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
- Darstellungen auf der Website und in Anzeigen sind noch kein bindendes Angebot.
- Online-Bestellung zum Festpreis. Zeigt unser Online-Rechner für Ihre Angaben einen Festpreis, sehen Sie vor der Bestellung Leistung, Fahrzeug, Abholort, Ziel, Zeitpunkt und Gesamtpreis und können jede Angabe mit „Zurück“ korrigieren. Mit dem Klick auf „Kostenpflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Angebot zu diesem Festpreis ab. Wir nehmen es mit der Auftragsbestätigung an, die Sie unmittelbar nach dem Klick per E-Mail erhalten; damit kommt der Vertrag zustande.
- Terminauftrag. Manche Fahrten bieten wir online nur als Termin an, zum Beispiel Fernfahrten. Mit dem Klick auf „Kostenpflichtig beauftragen“ geben Sie ein verbindliches Angebot zum angezeigten Festpreis ab. Wir prüfen Route und Verfügbarkeit und bestätigen Ihnen den Termin innerhalb von 24 Stunden; mit dieser Terminbestätigung kommt der Vertrag zustande. Weicht der bestätigte Termin von Ihrem Wunschtermin ab, kommt der Vertrag erst mit Ihrer Zustimmung zu diesem Termin zustande. Haben Sie „Ich bin flexibel“ gewählt, legen wir den Termin fest. Können wir die Fahrt nicht übernehmen, kommt kein Vertrag zustande.
- Anfrage. Fordern Sie online ein Angebot an oder fragen Sie einen angezeigten Festpreis mit „Auftrag anfragen“ oder „Termin anfragen“ an, prüfen wir die Angaben und melden uns telefonisch oder per WhatsApp. Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie unserem Angebot zustimmen (mündlich, in Textform oder durch Übergabe des Fahrzeugs).
- Bei telefonischer Beauftragung kommt der Vertrag mit Ihrer Zustimmung zu dem am Telefon genannten Preis zustande. Wir bestätigen den Auftrag auf Wunsch in Textform.
- Vertragssprache ist Deutsch. Den Vertragstext speichern wir nicht gesondert. Ihre Angaben und den Festpreis erhalten Sie mit der Auftragsbestätigung per E-Mail, die Rechnung in Textform. Diese AGB können Sie jederzeit unter heymo.now/agb abrufen und speichern.
§ 4 Preise
- Es gilt der Festpreis, der bei der Online-Bestellung vor dem Klick angezeigt wird, sonst der im bestätigten Angebot genannte Preis. Für Verbraucher sind alle Preise Endpreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer; für Unternehmer gelten sie zuzüglich Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
- Nacht-, Wochenend- und Feiertagszuschläge sind im Angebot bereits enthalten.
- Stellt sich vor Ort heraus, dass die Angaben zum Fahrzeug, zum Zustand oder zum Standort wesentlich von der Anfrage abweichen (zum Beispiel Bergung statt Abschleppen, anderes Fahrzeuggewicht, Fahrzeug nicht zugänglich), nennen wir Ihnen den geänderten Preis vor der Ausführung. Führen wir auf Ihren Wunsch zu diesem Preis aus, gilt er. Lehnen Sie ab, berechnen wir nur die Anfahrt nach § 7.
- Wartezeiten vor Ort, die Sie zu vertreten haben und die 30 Minuten überschreiten, berechnen wir mit 20 € je angefangene 15 Minuten. Darauf weisen wir vorher hin.
- Kosten Dritter, die auf Ihre Veranlassung entstehen (zum Beispiel Standgebühren einer Werkstatt, Maut bei Überführungen, Fährkosten), sind nur enthalten, wenn das Angebot sie ausweist.
§ 5 Pflichten des Kunden
- Sie machen richtige Angaben zu Standort, Fahrzeug, Zustand und Ziel und sind selbst verfügungsberechtigt oder handeln im Auftrag der verfügungsberechtigten Person.
- Sie stellen Fahrzeugschlüssel und, bei Überführungen auf eigener Achse, Fahrzeugschein zur Verfügung. Das Fahrzeug muss bei Überführungen auf eigener Achse verkehrssicher, zugelassen und haftpflichtversichert sein.
- Wertgegenstände, Bargeld, Dokumente und lose Gegenstände entfernen Sie vor der Übernahme aus dem Fahrzeug. Für zurückgelassene Gegenstände haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bekannte Vorschäden, Besonderheiten (zum Beispiel tiefergelegt, Elektro- oder Hybridfahrzeug mit Schaden am Hochvoltsystem, Allradantrieb) und Gefahrgut teilen Sie uns vor der Ausführung mit.
§ 6 Übernahme, Übergabe und Protokoll
- Bei Übernahme und Übergabe dokumentieren wir den Zustand des Fahrzeugs mit Fotos, Kilometer- und Tankstand. Sie oder eine von Ihnen benannte Person können das Protokoll prüfen.
- Sichtbare Schäden, die bei Übergabe nicht im Protokoll vermerkt sind, sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe, in Textform anzuzeigen. Bei Unternehmern gilt § 438 HGB. Die Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
- Ist bei Ankunft am Ziel niemand zur Übernahme bereit, stellen wir das Fahrzeug nach Absprache an einem sicheren Ort ab oder bringen es auf unseren Stellplatz. Die Kosten dafür trägt der Kunde, wenn er die Verzögerung zu vertreten hat.
§ 7 Stornierung
- Sie können einen Auftrag bis zur Abfahrt unseres Fahrzeugs kostenfrei stornieren.
- Stornieren Sie danach oder ist das Fahrzeug bei unserer Ankunft nicht mehr vor Ort oder nicht zugänglich, berechnen wir die Anfahrt nach Aufwand: 1,45 € je gefahrenem Kilometer auf Hin- und Rückweg, höchstens den vereinbarten Festpreis. Ihnen bleibt der Nachweis, dass uns kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
- Aufträge mit vereinbartem Termin, etwa Überführungen und Fernfahrten, können Sie bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Abholtermin kostenfrei stornieren; danach gilt Absatz 2.
- Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bleibt unberührt, siehe Widerrufsbelehrung.
§ 8 Zahlung
- Verbraucher zahlen nach Ausführung vor Ort bar, mit Karte oder per PayPal, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Unternehmer erhalten eine Rechnung, zahlbar innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug. Bei Rahmenvereinbarungen gilt das dort vereinbarte Zahlungsziel.
- Rechnen wir auf Ihren Wunsch mit einer Versicherung oder einem Schutzbrief ab, bleiben Sie zur Zahlung verpflichtet, soweit die Versicherung nicht oder nicht vollständig leistet. Sie treten uns Ihre Ansprüche gegen die Versicherung in Höhe unserer Forderung erfüllungshalber ab.
- Aufrechnen können Sie nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
§ 9 Zurückbehaltungs- und Pfandrecht
Wegen fälliger Forderungen aus dem Auftrag steht uns an dem übernommenen Fahrzeug ein Pfandrecht beziehungsweise Zurückbehaltungsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften zu (§ 440 HGB, § 647 BGB, § 273 BGB). Gegenüber Verbrauchern machen wir davon nur Gebrauch, wenn eine Zahlung ernsthaft verweigert wird.
§ 10 Haftung
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit wir eine Garantie übernommen haben.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Für Schäden am Fahrzeug während des Transports gelten ergänzend die Vorschriften über das Frachtgeschäft (§§ 407 ff. HGB), einschließlich der Haftungshöchstbeträge des § 431 HGB, soweit nicht § 435 HGB eine unbeschränkte Haftung vorsieht.
- Wir haften nicht für Schäden, die auf falschen Angaben des Kunden, auf bereits vorhandenen Schäden oder auf den besonderen Eigenschaften des Fahrzeugs beruhen, die uns nicht mitgeteilt wurden (§ 5 Abs. 4).
§ 11 Besondere Regeln für Unternehmer
- Rahmenkonditionen gelten für den im Preisblatt genannten Zeitraum und Umfang. Eine Mindestabnahme besteht nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Hückelhoven beziehungsweise das dafür zuständige Gericht. Wir dürfen auch am Sitz des Kunden klagen.
§ 12 Streitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: 25. September 2026
